AGB für Tagungsräume und Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Tagungsräumen (u.a. Konferenzräume, Schulungsräume, Show-Room, Bistro und Küche) (zusammen nachfolgend „Räumlichkeiten“ genannt) zwischen der Rapidobject GmbH („Rapidobject“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von Rapidobject und dessen Lieferanten.
§ 2
Vertragsgegenstand
(1) Rapidobject räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Räumlichkeiten und die sich darin befindlichen Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Konferenzen, Tagungen, Schulungen oder sonstigen, auch private, Veranstaltungen (zusammen nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) zu nutzen. Darüber hinaus bietet Rapidobject dem Kunden optionale Leistungen und Dienste (z.B. Catering oder Servicepersonal) gegen Entgelt an. Rapidobject verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten sowie die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(2) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den „JETZT KOSTENPFLICHTIG BUCHEN-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Mit seinem Angebot im Buchungsportal der Rapidobject stimmt der Kunde diesen AGB der Rapidobject zu. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer/ Bestellnummer, durch Rapidobject an den Kunden, kommt ein Vertrag zustande. Hiervon abweichend, kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden, mit dem vollständigen Zahlungsbetrag, zustande.

(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als vier Monate, kann Rapidobject aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von Rapidobject beauftragte Dienstleister (z.B. Catering oder Servicepersonal) die Preise nach Abschluss des Vertrages zwischen Rapidobject und dem Kunden ändert. In solchen Fällen ist Rapidobject berechtigt, das Entgelt entsprechend dem Umfang der für Rapidobject höheren Kosten, zu erhöhen. In selbem Umfang ist Rapidobject verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.

§ 3
Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

(2) Sofern der Rechnungsbetrag nicht direkt beim Vertragsabschluss, über einen der angegeben Dienstleister, bezahlt wurde und der Kunde Zahlung auf Rechnung vereinbart hat, so hat die Zahlung (vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung) binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

(3) Sofern bei Vertragsschluss eine zusätzliche Dienstleistung (z.B. Catering oder Getränkepauschale) nicht vereinbart wurde, und der Kunde eine Zubuchung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, kann dies nur nach individueller Absprache mit Rapidobject ermöglicht werden. Ein Anspruch besteht nicht.

(4) Der Kunde darf gegen den Zahlungsanspruch der Rapidobject nur mit einer anerkannten, unbestrittenen und rechtskräftigen Forderung gegenüber der Rapidobject aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden.

(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

§ 4
Erstellung und Nutzung des Kundenkontos
(1) Kunden müssen, um Veranstaltungen buchen zu können, durch entsprechende Registrierung ein Kundenkonto anlegen. Die Erstellung oder Nutzung eines Kundenkontos bei Rapidobject ist für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung seitens Rapidobject für den Kunden verpflichtend.

(2) Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-Email nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung betreffend des Kundenkontos zwischen dem Kunden und Rapidobject geschlossen.

(3) Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis von dem Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er Rapidobject unverzüglich darüber zu informieren.

(4) Rapidobject stellt das jeweilige Kundenkonto kostenlos bereit.

(5) Informationen hinsichtlich der des Kundenkontos betreffenden Verarbeitungen von personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzinformation bereitgehalten.

(6) Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an Rapidobject beenden, mit der Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Kundenkonto gespeicherten Daten hat. Rapidobject empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu kündigen, solange der Kunde das Kundenkonto noch für laufende Verträge oder Ansprüche benötigt. Rapidobject behält sich im Falle der Kündigung durch den Kunden vor, das Kundenkonto so lange aktiv zu lassen, bis sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen Kunde und Rapidobject vollumfänglich erfüllt sind. Rapidobject übernimmt keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.

(7) Rapidobject behält sich das Recht vor, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn dieser zu betrügerischen oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird. Rapidobject hat im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Kundenkontos zudem das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 5 Kalendertagen zu kündigen.

(8) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5
Haftung
(1) Rapidobject haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Rapidobject haftet des Weiteren dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer Kardinalspflicht (wobei es sich hierbei um eine der wesentlichen Vertragspflichten handelt, welche abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), hierbei ist die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von Rapidobject für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.

(3) Eine weitergehende Haftung von Rapidobject ist ausgeschlossen.

§ 6
Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar (hierzu zählen insbesondere technische Einrichtungen) pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen oder den Verlust von Schlüsseln oder Transpondern hat der Kunde Rapidobject unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden und Verluste, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Allgemeinflächen und Räumlichkeiten nutzen, verursacht werden.

(2) Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Rapidobject Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von Rapidobject schaden könnten.

(3) Der Kunde ist für die von ihm in die Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.

(4) Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Rapidobject haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Rapidobject zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über Rapidobject versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

(5) Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Räumlichkeiten gelangte Dritte verursacht wurden.

(6) Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten vor Zugriff durch unbefugte Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Rapidobject vereinbart ist.

(7) Die Hausordnung ist zu beachten.

§ 7
(Teil-)Stornierung und Rücktritt

(1) Durch den Kunden

a) Stornierungen können kostenfrei bis zu 14 Kalendertage im Voraus vorgenommen werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Kalendertage im Voraus berechnen wir 50 Prozent des Rechnungsbetrages, bis zu 3 Kalendertag im Voraus berechnen wir 75 Prozent des Rechnungsbetrages. Bei Stornierungen am Tag der Buchung berechnen wir den vollen Rechnungsbetrag. Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung. Diese hat innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 7:30 – 17:00 Uhr) einzugehen, andernfalls gilt sie erst am nächsten Öffnungstag als zugegangen. Die Stornierungsbedingungen für ein individuelles Catering oder andere mitgebuchte Dienstleistungen können gegebenenfalls abweichen.

b) Die Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail: info@glaeserne3dfabrik.de vorgenommen werden.

(2) Durch Rapidobject

a) Sofern Rapidobject dem Kunden eine kostenfreie Stornierungsfrist eingeräumt hat, ist Rapidobject ebenfalls berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

b) Des Weiteren ist Rapidobject berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere von Rapidobject nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– die Räumlichkeiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein);

– Rapidobject begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Rapidobject in der Öffentlichkeit gefährden kann;

– Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.

c) Tritt die Rapidobject berechtigterweise vom Vertrag zurück, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(3) Im Falle einer Teilstornierung gilt Abs. 1 a) entsprechend für den oder die stornierten Räumlichkeiten und/oder Tage bzw. bei Tagungspauschalen für den oder die weggefallenen Teilnehmer entfallenen Pauschalbetrag. Bei einer später erfolgenden Teilstornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.

§ 8
Hinweise zum Datenschutz

Rapidobject erhebt, speichert und verarbeitet Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Rapidobject stellt zu Transparenzzwecken die Datenschutzhinweise zur Verfügung, welche über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag informieren.

§ 9
Hinweise für Verbraucher
(1) Rapidobject ist nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag zwischen Rapidobject und dem Kunden ein Fernabsatzvertrag ist, wird darauf hingewiesen, dass dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 10
Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig. Rapidobject kann den Kunden wahlweise aber auch an dessen Sitz verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat haben.

(2) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue, wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die den gleichen Regelungsgehalt hat wie die unwirksame Bestimmung, hilfsweise die gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt am nächsten kommt.

(5) Diese AGB gelten ab dem 01.07.2024.