AGB für Führungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Tickets für die angebotenen Führungen im Onlineverkauf der Gläsernen 3D Fabrik der Rapidobject GmbH („Rapidobject“). Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden („Kunde“) und der Rapidobject.
§ 2
Vertragsgegenstand
(1) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den „JETZT KOSTENPFLICHTIG BUCHEN-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Mit seinem Angebot im Buchungsportal der Rapidobject stimmt der Kunde diesen AGB der Rapidobject zu. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer/ Bestellnummer, durch Rapidobject an den Kunden, kommt ein Vertrag zustande. Hiervon abweichend, kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden, mit dem vollständigen Zahlungsbetrag, zustande.

(2) Eine Bestätigungs-Email mit den gekauften Tickets als Print at Home Tickets im Dateiformat PDF, erhält der Kunde nach Eingang der Bezahlung. Der Versand der Bestätigungen und Print at Home Tickets erfolgt auf Risiko des Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Ein Ersatz erfolgt nicht.

(3) Ein Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets als Ausdruck oder auf dem Smartphone/ Tablet. Die Gültigkeit der Tickets beschränkt sich auf den angegebenen Tag und bei Zeitfenstertickets auf das angegebene Zeitfenster. Tickets verlieren nach Verlassen der Gläsernen 3D Fabrik oder nach ihrer Entwertung die Gültigkeit.

(4) Rapidobject verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchte Führung durchzuführen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

§ 3
Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

(2) Sofern der Rechnungsbetrag nicht direkt beim Vertragsabschluss, über einen der angegeben Dienstleister, bezahlt wurde und der Kunde Zahlung auf Rechnung vereinbart hat, so hat die Zahlung (vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung) binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

(3) Der Kunde darf gegen den Zahlungsanspruch der Rapidobject nur mit einer anerkannten, unbestrittenen und rechtskräftigen Forderung gegenüber der Rapidobject aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden.

(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

§ 4
Erstellung und Nutzung des Kundenkontos

(1) Kunden müssen, um Tickets für Führungen buchen zu können, durch entsprechende Registrierung ein Kundenkonto anlegen. Die Erstellung oder Nutzung eines Kundenkontos bei Rapidobject ist für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung seitens Rapidobject für den Kunden verpflichtend.

(2) Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-Email nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung betreffend des Kundenkontos zwischen dem Kunden und Rapidobject geschlossen.

(3) Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis von dem Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er Rapidobject unverzüglich darüber zu informieren.

(4) Rapidobject stellt das jeweilige Kundenkonto kostenlos bereit.

(5) Informationen hinsichtlich der des Kundenkontos betreffenden Verarbeitungen von personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzinformation bereitgehalten.

(6) Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an Rapidobject beenden, mit der Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Kundenkonto gespeicherten Daten hat. Rapidobject empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu kündigen, solange der Kunde das Kundenkonto noch für laufende Verträge oder Ansprüche benötigt. Rapidobject behält sich im Falle der Kündigung durch den Kunden vor, das Kundenkonto so lange aktiv zu lassen, bis sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen Kunde und Rapidobject vollumfänglich erfüllt sind. Rapidobject übernimmt keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.

(7) Rapidobject behält sich das Recht vor, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn dieser zu betrügerischen oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird. Rapidobject hat im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Kundenkontos zudem das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 5 Kalendertagen zu kündigen.

(8) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5
Haftung
(1) Rapidobject haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Rapidobject haftet des Weiteren dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer Kardinalspflicht (wobei es sich hierbei um eine der wesentlichen Vertragspflichten handelt, welche abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), hierbei ist die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von Rapidobject für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.

(3) Eine weitergehende Haftung von Rapidobject ist ausgeschlossen.

§ 6
Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Rapidobject Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von Rapidobject schaden könnten.

(2) Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Rapidobject haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Rapidobject zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über Rapidobject versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

(3) Den Anweisungen, hinsichtlich des Verhaltens in den Räumlichkeiten der Rapidobject, des Guides sind Folge zu leisten.

(4) Die Hausordnung ist zu beachten.

§ 7
Rücktritt und Stornierung

(1) Durch den Kunden

a) Stornierungen können kostenfrei bis zu 14 Kalendertage im Voraus vorgenommen werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Kalendertage im Voraus berechnen wir 50 Prozent des Rechnungsbetrages, bis zu 3 Kalendertag im Voraus berechnen wir 75 Prozent des Rechnungsbetrages. Bei Stornierungen am Tag der Buchung berechnen wir den vollen Rechnungsbetrag. Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung. Diese hat innerhalb unserer Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 7:30 – 17:00 Uhr) einzugehen, andernfalls gilt sie erst am nächsten Öffnungstag als zugegangen. Die Stornierungsbedingungen für ein individuelles Catering oder andere mitgebuchte Dienstleistungen können gegebenenfalls abweichen.

b) Die Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail: info@glaeserne3dfabrik.de vorgenommen werden.

(2) Durch Rapidobject

a) Sofern Rapidobject dem Kunden eine kostenfreie Stornierungsfrist eingeräumt hat, ist Rapidobject ebenfalls berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

b) Sofern die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, wird der Kunde 14 Kalendertage vorher durch Rapidobject benachrichtigt und wahlweise ein Termin zur alternativen Durchführung, oder eine Erstattung des Buchungspreises angeboten.

c) Des Weiteren ist Rapidobject berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere von Rapidobject nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Rapidobject begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Rapidobject in der Öffentlichkeit gefährden kann.

(3) Bei gebuchten Führungen wartet der Guide im Falle einer Verspätung maximal 15 Minuten ab dem geplanten Führungsbeginn. Vorrausetzung dafür ist, dass die Verspätung telefonisch durchgegeben wurde: +49 341 23 18 37 54.

(4) Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Führung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht. Die Kosten sind vom Kunden zu 100 Prozent zu tragen.

§ 8
Hinweise zum Datenschutz

Rapidobject erhebt, speichert und verarbeitet Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Rapidobject stellt zu Transparenzzwecken die Datenschutzhinweise zur Verfügung, welche über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag informieren.

§ 9
Hinweise für Vebraucher
(1) Rapidobject ist nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag zwischen Rapidobject und dem Kunden ein Fernabsatzvertrag ist, wird darauf hingewiesen, dass dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 10
Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig. Rapidobject kann den Kunden wahlweise aber auch an dessen Sitz verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat haben.

(2) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue, wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die den gleichen Regelungsgehalt hat wie die unwirksame Bestimmung, hilfsweise die gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt am nächsten kommt.

(5) Diese AGB gelten ab dem 01.07.2024.